
MINTiFF- Ideenwettbewerb 2012
FAQ (Stand 13.08.2012)
Müssen bei Einreichungen eines Autoren/-innen-Teams alle Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben?
Nein! Es ist ausreichend, wenn eines der Autoren/-innen-Teammitglieder mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet ist.
Welche Stoffentwicklungsprojekte sollen durch den Ideenwettbewerb gefördert werden?
Durch den Ideenwettbewerb sollen ambitionierte Stoffentwicklungsprojekte gefördert werden, die neue Perspektiven auf die gesellschaftliche Rolle von MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technikwissenschaften) eröffnen und Figuren jenseits der traditionellen Wissenschafts- und Geschlechterklischees kreieren. Um dies zu ermöglichen, soll ein
MINT-Thema im Zentrum der Handlung stehen und durch
mindestens eine weibliche Protagonistenfigur in einer MINT-Berufsrolle repräsentiert werden. Besonders begrüßt wird, wenn MINT-Themen und Berufsrollen erzählt werden, die bisher in den fiktionalen Programmbereichen wenig repräsentiert, aber von hoher gesellschaftlicher Relevanz sind. Das sind z.B.
Themen aus den Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau, Informatik und auch aus der
Physik.
Sind vorherige Recherchen der erzählten MINT-Themen erwünscht?
Im Interesse einer auch in Bezug auf den wissenschaftlichen Hintergrund glaubwürdigen Entwicklung von Themen und Figuren empfiehlt es sich, die
zentralen Aspekte der zu erzählenden Geschichte und des dramatischen Konfliktes im Ansatz vorrecherchiert zu haben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Stoffideen von einer solchen Vorrecherche sehr profitieren, da sie i.d.R. verhindert, dass z.B. nicht existierende Konflikte oder Problemlagen im thematisierten wissenschaftlichen Fachbereich behauptet oder etwa wesentliche Aspekte übersehen werden. Naturgemäß sollte eine solche Vorrecherche nicht ausufern oder die eigentliche Hospitanz vorweg nehmen. Wir geben auf Anfrage gerne Tipps zur Vorrecherche der MINT-Aspekte.
Können Stoffe, für die bereits eine Entwicklungsvereinbarung mit einer Produktionsfirma oder einem Sender vorliegt, eingereicht werden?
Ja, sofern die
Stoffrechte noch bei dem/der Autor/-in bzw. dem Team liegen! Die Inhaberschaft der Stoffrechte ist in diesem Fall in geeigneter Weise, z. B. durch die Einreichung der Entwicklungsvereinbarung, nachzuweisen.
Welchen Umfang soll die Einreichung haben?
Der Antrag besteht aus dem
Antragsformular, einem
Kurz- lebenslauf, einem
Werkverzeichnis/Filmographie, dem
Nachweis der Stoffrechte, ggf. einem oder mehreren
„Letter of Intent“ (nicht zwingend, s.u.) sowie den Unterlagen zum Projekt. Dazu gehören eine
Projektbeschreibung, eine
Synopsis, ein
Exposé und bei einem
Serienkonzept zusätzlich
Episodenbeschreibungen.
Da der MINTiFF-Ideenwettbewerb sich an Projekte in der Frühphase der Stoffentwicklung wendet, sind die angeforderten Unterlagen in ihrem Umfang überschaubar. Die Projektbeschrei- bung, die auch
Angaben zum Vermarktungskonzept enthalten soll (s.u.), soll einen Umfang von maximal 3 Seiten (2.300 Anschläge inkl. Leerzeichen pro Seite) haben, die Synopsis 1 Seite.
Das Exposé soll einen Umfang von mindestens 4 bis maximal 5 Seiten und bei Serienkonzepten von maximal 12 Seiten haben – inklusive Pilot-Exposé (4 bis 5 Seiten) sowie Beschreibungen von drei Folgen/Episoden (3 Seiten mit jeweils 2.300 Anschläge inkl. Leerzeichen pro Seite).
Die angegebenen Umfänge müssen eingehalten werden, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. In Punkt 3 „Antragsunterlagen“ in der Vergaberichtlinie ist ausgeführt, welche Fragestellungen den Unterlagen zugrunde liegen sollten.
Brauche ich für die Einreichung einen "Letter of Intent"?
Autoren/-innen, die alleine oder im Team teilnehmen, brauchen keinen "Letter Of Intent".
Nur Einreicher/-innen, die im Team mit Vertretern/-innen einer Produktionsfirma und/oder eines Senders am MINTiFF-Ideenwettbewerb teilnehmen wollen, brauchen (einen) entsprechende(n) LOI(s). Grundsätzlich gilt für alle Einreichungen, dass es von Vorteil ist, einen LOI beizufügen, falls die Möglichkeit besteht, einen solchen von einer Produktionsfirma oder einem Sender zu bekommen.
Können nur Fernseh- oder auch Kinoprojekte eingereicht werden?
Durch den Ideenwettbewerb sollen Stoffentwicklungsprojekte für deutsche
Fernsehfilme und -serien gefördert werden. Die Einreichung von
Kino-/Fernsehkoproduktionsprojekten ist möglich, nicht jedoch von Projekten, die ausschließlich auf eine Kino- oder Filmfestival-Auswertung zielen.
Welche Angaben soll das Vermarktungskonzept enthalten?
Das Vermarktungskonzept soll Angaben zur geplanten Auswertung des Stoffes enthalten. Bitte geben Sie möglichst genau an, für welchen
Fernsehsender und
Sendeplatz Ihr Stoff gedacht ist und ob sie bereits
Partner für Ihr Projekt in Aussicht genommen haben. Es ist von Vorteil, detaillierte, begründete und nachvollziehbare Angaben zu machen, die zeigen, dass Sie sich mit dem Problem der Vermarktung auseinandergesetzt haben.
Welche Angaben soll die Filmographie beinhalten?
Reichen Sie bitte eine Aufstellung Ihrer
produzierten, im Kino und/oder im TV
gezeigten oder
anderweitig filmisch veröffentlichten und ausgewerteten Drehbücher in Form einer Filmographie ein. Das Schwergewicht liegt hier auf den Jahren 2007-2012.
Bitte nennen Sie neben dem
Drehbuchtitel jeweils den
Filmtitel, das
Produktionsjahr, den/die
Regisseur/-in und bei Fernsehproduktionen den
Sender, damit Ihre Angaben berücksichtigt werden können.
Falls Ihre Drehbücher bzw. die nach Ihren Drehbüchern realisierten Filme
Preise oder
Auszeichnungen erhalten haben, geben Sie diese bitte gesondert an.
Steht die Hospitanz hinsichtlich Zeitpunkt, Ort und Dauer bereits fest?
Nein! Innerhalb des dreimonatigen Fellowships, das spätestens bis zum
26.11.2012 angetreten werden muss, wird sowohl der Zeitpunkt als auch die Dauer der Hospitanz wie auch die wissenschaftliche Einrichtung, in der hospitiert wird,
individuell und möglichst flexibel unter den Beteiligten abgesprochen.
Aufgrund der begrenzten Laufzeit des Fellowships
empfiehlt sich ein möglichst früher Zeitpunkt für die Hospitanz, sofern die Möglichkeit dazu von Seiten der kooperierenden Wissenschaftsorganisationen besteht.
Kann eventuell vorhandenes Foto-Bildmaterial mit eingereicht werden?
Ja, sofern es bestimmte Aspekte des eingereichten Stoffes aussagekräftig zu unterstützen vermag. Zusätzlich eingereichtes Material erhöht
nichtdie Chancen bei der Vergabe der Fellowships.
Nach welchen Kriterien bewertet die Jury die eingereichten Stoffe?
Angaben zum Auswahlgremium und den Vergabekriterien finden Sie in der Richtlinie 2012 zum 4. MINTiFF-Ideenwettbewerb, die Sie auf www.mintiff.de unter „Wettbewerbe & Fellowships“ downloaden können.
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf dieser Webseite finden Sie unter „Wettbewerbe & Fellowships“ die Ausschreibung des 4. Ideenwettbewerbs, die Vergaberichtlinie 2012 sowie das Antragsformular. Gerne beantworten wir eventuelle weitere Fragen auch per e-Mail (christoph.falkenroth-steinbach@tu-berlin.de) oder telefonisch (030-314 787 98).
Das Projekt MINTiFF wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert (FKZ 01FP1167 / 01FP1168).