MINTiFF-Ideenwettbewerbe
Fellowships für erfahrene Drehbuchautoren/-innen
– Richtlinie
2012 –
(Stand 13. August 2012)
1. Ziele und Art der Förderung
2. Antragsberechtigung
3. Antragsunterlagen (Anlagen)
4. Art und Form der Antragstellung, Antragsfristen
5. Richtigkeit der Angaben
6. Auswahlgremium und Vergabekriterien
7. Förderbescheid und Auszahlungsmodalitäten, Hospitanzvereinbarungen
8. Berichts- und Nachweispflichten zur zweckgebundenen Mittelverwendung
9. Vertraulichkeitszusage
10. Hinweis zur Vermeidung von Subventionsbetrug
11. Anwendbarkeit weiterer Vorschriften
12. Inkrafttreten
Die Projektbeschreibung soll einen Umfang von maximal 3 Seiten (2.300 Anschläge inkl. Leerzeichen pro Seite) haben. Sie muss Angaben zu folgenden Fragen enthalten:
1. Ziele und Art der Förderung
Durch den MINTiFF-Ideenwettbewerb sollen ambitionierte Stoffentwicklungsprojekte für deutsche Fernsehfilme und -serien gefördert werden, die neue Perspektiven auf die gesellschaftliche Rolle von M athematik, I nformatik, N aturwissenschaften und T echnikwissenschaften („ MINT “) eröffnen und Figuren jenseits der traditionellen Wissenschafts- und Geschlechterklischees kreieren.
Herausragende und gut recherchierte Stoffe und Drehbücher sind Voraussetzung für exzellente und publikumsattraktive Spielfilme und Serien. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Stoffentwicklungsprojekte mit MINT-Themen sehr davon profitieren können, wenn Wissenschaftler/-innen bereits von Anfang an in die Entwicklung einbezogen werden, um glaubwürdige und konsistente Szenarien zu entwickeln, neue Fragen aufzuwerfen und neue Denkanstöße zu geben.
Um Autoren/-innen – auch in praktischer Kooperation mit anderen Filmschaffenden – in der frühen Phase der Stoffentwicklung die Möglichkeit zu bieten, in umfassende Recherchen zu investieren, ihre Entwicklungsideen mit ausgewiesenen Experten/-innen zu diskutieren und Einblicke in den Forschungsalltag zu gewinnen, werden in Kooperation mit der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Technischen Universität Berlin i.d.R. 3 Fellowships pro Jahr vergeben.
Ein Fellowship umfasst ein Stoffentwicklungsstipendium in Höhe von bis zu 10.000 Euro mit integrierter Hospitanz in einer kooperierenden Forschungseinrichtung bzw. ihren Instituten sowie die Beratung durch ausgewiesene MINT-Wissenschaftler/-innen und Gleichstellungsexperten/-innen. Die Fellowships 2012 haben eine Laufzeit vom 26.11.2012 bis zum 24.02.2013 und müssen spätestens bis zum 26.11.2012 vertraglich vereinbart und begonnen werden. Die Hospitanz wird inhaltlich individuell und bedarfsgerecht gestaltet.
Das Projekt MINTiFF wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
2. Antragsberechtigung
G efördert werden können Entwicklungsprojekte von erfahrenen Drehbuchautoren/-innen allein oder von Teams bestehend aus weiteren Drehbuchautoren/-innen und Vertretern/-innen deutscher Produktionsfirmen oder öffentlich-rechtlicher und privater Fernsehsender.
Antragsberechtigt sind erfahrene Drehbuchautoren/-innen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Bei einer Beantragung durch ein Autorenteam muss mindestens ein/-e Autor/-in den Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Bei Entwicklungsteams sind die Teampartner/-innen und die Art der Beteiligung der Teammitglieder im Antrag zu erläutern. Die Beteiligung einer Produktionsfirma und/oder eines Senders ist durch entsprechende Letter/s of Intent zu belegen.
Als erfahren gelten Drehbuchautoren/-innen, deren realisiertes Drehbuch in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung im Fernsehen, Kino oder auf sonstige Weise ausgewertet worden ist.
Projekte für die bereits bei anderen öffentlichen Stellen Fördermittel beantragt oder anerkannt worden sind, können nicht eingereicht werden. Eine bestehende Beauftragung durch eine Produktionsfirma oder einen Sender stellt hingegen
kein
Hindernis für eine Einreichung dar.
3. Antragsunterlagen (Anlagen)
Anlage 1: Projektbeschreibung
Die Projektbeschreibung soll einen Umfang von maximal 3 Seiten (2.300 Anschläge inkl. Leerzeichen pro Seite) haben. Sie muss Angaben zu folgenden Fragen enthalten:
- Warum wollen Sie den eingereichten Stoff entwickeln?
- Sind weitere Partner/-innen am Projekt beteiligt und in welcher Form wirken diese Teammitglieder am Entwicklungsprojekt mit?
- Zu welchen MINT-Themen und Fragestellungen wünschen Sie den Austausch mit Experten/-innen?
- Soweit dies bereits bei Antragstellung absehbar ist: In welcher der kooperierenden Forschungseinrichtungen möchten Sie hospitieren?
- Wie planen Sie den Stoff auswerten zu lassen? Gibt es hierfür bereits Partner/-innen bzw. sind diese in Aussicht genommen?
Anlage 2: Exposé
Für die Beurteilung des Entwicklungsvorhabens ist ein Exposé einzureichen.
a. Das Exposé für einen zur Ausstrahlung in Deutschland geplanten Fernsehfilm oder Fernsehserienstoff soll Angaben zu Format und Genre sowie eine Beschreibung der Haupthandlung und zentraler Nebenhandlungen mit den wesentlichen Wendepunkten und den wichtigsten Figuren enthalten.
b. Exposés für Serien und Reihen sollten neben dem Konzept auch Beschreibungen von zwei bis drei Folgen/Episoden im Umfang von jeweils einer Seite beinhalten.
c. Das Exposé soll einen Umfang von mindestens 4 bis maximal 5 Seiten und bei Serienkonzepten von max. 12 Seiten inklusive Pilot-Exposé (4 bis 5 Seiten) sowie Beschreibungen von drei Folgen/Episoden (3 Seiten) haben (2.300 Anschläge inkl. Leerzeichen pro Seite). Auf einem Vorblatt sind Namen und Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse des/der Antragstellers/-in anzugeben.
Anlage 3: Synopsis
Die Einreichung muss eine Synopsis von maximal 1 Seite Umfang enthalten.
Anlage 4: Kurzlebenslauf
Den Antragsunterlagen ist ein Kurzlebenslauf von maximal 1 Seite Umfang beizufügen.
Anlage 5: Werkverzeichnis / Filmographie
Es wird gebeten, eine Aufstellung der in den letzten fünf Jahren
produzierten, im Kino und/oder im TV gezeigten oder anderweitig veröffentlichten und ausgewerteten Drehbücher in Form eines Werkverzeichnisses oder einer Filmografie einzureichen. Bitte nennen Sie neben dem
Drehbuchtitel jeweils den
Filmtitel, das
Produktionsjahr, den/die
Regisseur/-in und bei Fernsehproduktionen den
Sender.
Bitte geben Sie, falls Ihre Drehbücher bzw. die nach Ihren Drehbüchern realisierten Filme
Preise und
Auszeichnungen erhalten haben, diese gesondert an.
Anlage 6: Nachweis der Stoffrechte
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er alle Rechte und zu Grunde liegenden Rechte am eingereichten Stoff innehat bzw. erwerben kann (Option). Im Falle der Einreichung eines Originalstoffes des/der Autors/-in reicht eine schriftliche Eigenbestätigung aus.
Für den Fall, dass bereits eine Entwicklungsvereinbarung mit einem Sender oder Hersteller vorliegt, sind die Stoffrechte in geeigneter Weise nachzuweisen, so dass die Realisierbarkeit des Vorhabens belegt wird. Der Nachweis kann z. B. durch die Vorlage der Entwicklungsvereinbarung erbracht werden.
Ggf. Anlage 7: Letter/s of Intent einer Produktionsfirma und/oder eines Senders
Nur für den Fall, dass Vertreter/-innen von Produktionsfirmen oder Sendern als Teammitglieder beteiligt sind, ist ein bzw. sind Letter/s of Intent einzureichen, in dem/in denen die Produktionsfirma und/oder der Sender erklärt/erklären, den entwickelten Stoff bei Gelingen zu produzieren bzw. auszuwerten.
Ggf. Anlage 8: Bildmaterial
Soweit vorhanden, können auch Bildmaterial und Visualisierungshilfen eingereicht werden, die das eingereichte Vorhaben betreffen. Eine Einreichung entsprechender Materialien beeinflusst die Vergabe der Fellowships
nicht.
4. Art und Form der Antragstellung, Antragsfristen
Für die Antragstellung steht ein Formular zur Verfügung. Die Antragsunterlagen können im Zeitraum vom 13.08.2012 bis einschließlich 14.10.2012 (Einsendeschluss) eingereicht werden:
Das unterschriebene Antragsformular und der Nachweis der Stoffrechte (Anlage 6) sowie ggf. der/die Letter/s of Intent (Anlage 7) müssen per Fax ( 030-314 79685 ) oder per Post an MINTiFF spätestens bis einschließlich 14.10.2012 (Ausschlussfrist! Es gilt das Datum des Fax-Zugangs bzw. des Eingangsstempels) übermittelt werden. Die vollständigen übrigen Unterlagen (Anlagen 1-5) müssen separat per E-Mail im rtf- oder pdf-Format spätestens bis einschließlich 14.10.2012 (Ausschlussfrist! Es gilt das Datum des Zugangs der E-Mail) eingereicht werden.
In der Förderrunde 2012 zuerkannte Fellowships müssen bis spätestens
26.11.2012 vertraglich vereinbart und begonnen werden.
TU Berlin
Fachgebiet Qualitätswissenschaft
Projekt MINTiFF
Dr. Christoph Falkenroth
PTZ 3
Pascalstraße 8-9
10587 Berlin
Website:
www.mintiff.de
E-Mail:
christoph.falkenroth-steinbach@tu-berlin.de
Fax-Nummer: 030-314 79685
Antragsteller/-innen erhalten eine Eingangsbestätigung und werden bis zum 15.11.2012 über den Erfolg ihrer Antragstellung informiert.
5. Richtigkeit der Angaben
Unrichtige Angaben führen zum sofortigen und endgültigen Ausschluss aus dem Antragsverfahren. Auf Ziff. 10, Hinweis zur Vermeidung von Subventionsbetrug, wird hingewiesen.
6. Auswahlgremium und Vergabekriterien
Über die Vergabe entscheidet ein Auswahlgremium des MINTiFF-Teams und der kooperierenden Wissenschaftsorganisationen.
Die Mitglieder des Auswahlgremiums sind in ihrem Beurteilungsspielraum über die Anträge frei. Sie treffen ihre Entscheidung nach folgenden Kriterien:
- Wissenschaftspolitische und gleichstellungspolitische Relevanz des
fokussierten MINT-Themas/-Forschungsbereichs bzw. der fokussierten
MINT-F.u.E.-Leistungen
- Der themen- und professionsbezogene Bildungsgehalt des Stoffes
- Der gleichstellungsbezogene Bildungsgehalt des Stoffes
- Dramaturgische Qualität des Exposés bzw. des Serienkonzeptes
- Realisierungschancen des Stoffes, insbesondere die Plausibilität des Vermarktungskonzeptes
- Verfügbarkeit von fachwissenschaftlichen Beratern/-innen und
Hospitationsmöglichkeiten bei den beteiligten wissenschaftlichen
Kooperationspartnern
7. Förderbescheid und Auszahlungsmodalitäten,
Hospitanzvereinbarungen
Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung oder auf die Teilnahme an den Hospitanzen.
Im Falle der Förderung ergeht ein Förderbescheid, der die Einzelheiten verbindlich regelt. Die dotierte Förderung steht ausschließlich dem/der antragstellenden Drehbuchautoren/-in zu.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel in drei Raten:
1. Rate |
50% / i.d.R. € 5.000,- |
nach Annahme des Förderbescheides und dem Vorliegen der weiteren Auszahlungsvoraussetzungen |
2. Rate |
25% / i.d.R. € 2.500,- |
nach der Hälfte der Laufzeit und dem Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen |
3. Rate |
25% / i.d.R. € 2.500,- |
nach Abschluss des Fellowships (vollständiger Verwendungsnachweis und Abnahme des Treatments bzw. Drehbuchs) |
Für die Hospitanzen und die Beratung werden Hospitanz- und Beratungsvereinbarungen abgeschlossen, die die Einzelheiten verbindlich regeln.
8. Berichts- und Nachweispflichten zur zweckgebundenen Mittelverwendung
Zwischenbericht
Zum Nachweis der zweckgebundenen Mittelverwendung ist nach der Hälfte der Laufzeit ein ein- bis zweiseitiger Zwischenbericht zum Verlauf des Fellowships zu erstellen, der auch Angaben darüber enthalten soll, ob die bei der Antragstellung genannten Ziele erreicht werden können. Deadline: 10. Januar 2013)
Verwendungsnachweis
Zum Ende der Laufzeit (
24.02.2013) ist das erarbeitete Treatment bzw. Drehbuch einzureichen:
-
Treatments für Fernsehfilme sollen
einen Umfang von mindestens 30 Seiten bis maximal 60 Seiten haben.
Darüber hinaus sind mindestens drei ausgearbeitete Szenen beizufügen.
-
Treatments für Serien/Reihen
sollen darüber hinaus das Konzept, das Drehbuch der Pilotfolge sowie
fünf Exposés für weitere Folgen der Serie/Reihe beinhalten.
- Bei bereits weiter vorangeschrittenen Stoffentwicklungsprojekten können auch komplett ausgearbeitete Drehbücher eingereicht werden.
9. Vertraulichkeitszusage
Alle eingereichten Unterlagen und Angaben, insbesondere die eingereichten Exposés, Treatments und Drehbücher werden streng vertraulich behandelt. Alle Rechte an den eingereichten Stoffen verbleiben bei den Antragstellern/-innen. Die Weitergabe an die kooperierenden Forschungseinrichtungen bzw. ihre Institute erfolgt nur auf Grund der Angaben der Antragsteller/-innen im Antragsformular und unter Wahrung strenger Vertraulichkeit. Die Veröffentlichung von Informationen zu geförderten Fellows und zu ihren Entwicklungsprojekten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Projektes erfolgt ebenfalls ausschließlich in Absprache mit den geförderten Antragstellern/-innen.
10. Hinweis zur Vermeidung von Subventionsbetrug
Das Strafgesetzbuch enthält den Straftatbestand des Subventionsbetruges (§ 264 StGB). Förderungshilfen nach den Richtlinien des MINTiFF-Förderprogramms sind Subventionen.
Aufgrund des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037) ist die Technische Universität Berlin verpflichtet, bei dem Verdacht, dass ein Antragsteller über subventionserhebliche Tatsachen, die für ihn oder einen anderen vorteilhaft sind, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Subventionserheblich sind alle Tatsachen, von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils aufgrund der Richtlinien des MINTiFF Network-Programms und der darüber hinaus anwendbaren Vorschriften abhängig sind.
11. Anwendbarkeit weiterer Vorschriften
Für die weiteren Einzelheiten der Antragstellung und Abwicklung können Ausführungsvorschriften ergehen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der aktuellen Fassung entsprechend.
12. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 13. August 2012 in Kraft
Das Projekt MINTiFF wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert (FKZ 01FP1167 / 01FP1168).